Auch Mehrfamilienhäuser lassen sich mit Wärmepumpen beheizen – entweder mit einer zentralen Großanlage für das ganze Haus oder mit mehreren kleineren, dezentralen Geräten je Wohneinheit. Für Vermieter gelten dabei einige Besonderheiten bei Förderung und Kostenumlage, die sich von der Situation bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern unterscheiden.
Zentrale oder dezentrale Lösung?
Bei der zentralen Lösung versorgt eine große, leistungsstarke Wärmepumpe das gesamte Gebäude über ein gemeinsames Heizsystem – ähnlich wie bei einer klassischen zentralen Gasheizung. Bei der dezentralen Lösung erhält jede Wohneinheit ihre eigene, kleinere Wärmepumpe.
- Zentral: geringerer Wartungsaufwand insgesamt, ein Ansprechpartner für die gesamte Anlage, aber höhere Anforderungen an Platz (Technikraum) und Verteilnetz im Gebäude.
- Dezentral: flexiblere Abrechnung je Wohneinheit, unabhängiger Betrieb pro Partei, aber mehr Aufwand bei Wartung und Aufstellung mehrerer Außeneinheiten.
Welche Variante sinnvoller ist, hängt vom Gebäudezustand, der Anzahl der Wohneinheiten und dem vorhandenen Heizsystem ab – das prüfen wir im Rahmen der Erstberatung individuell für Ihr Objekt.
Welche Förderung erhalten Vermieter?
Hier unterscheidet sich die Situation deutlich von selbstnutzenden Eigentümern: Vermieter erhalten die Grundförderung von 30% auf die förderfähigen Kosten. Der Klimageschwindigkeitsbonus (+16%) und der gestaffelte Einkommensbonus (bis zu +40%) sind dagegen ausschließlich selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten und stehen bei vermieteten Wohneinheiten nicht zur Verfügung – während selbstnutzende Eigentümer auf bis zu 80% Förderung kommen können, bleibt es bei Vermietung bei den 30% Grundförderung. Details und die aktuellen Förderbedingungen finden Sie auf unserer Förderungs-Seite – da sich Förderregeln ändern können, empfehlen wir für Ihr konkretes Objekt eine individuelle Prüfung im Rahmen unserer kostenlosen Beratung.
Modernisierungsumlage: Wie viel darf auf die Miete umgelegt werden?
Grundsätzlich können Vermieter einen Teil der Modernisierungskosten für einen Heizungstausch über die Miete umlegen. Die genaue Höhe der Umlage sowie die geltenden Kappungsgrenzen sind gesetzlich geregelt und hängen unter anderem davon ab, ob und in welcher Höhe die Maßnahme öffentlich gefördert wurde. Da sich diese Regelungen ändern können und die korrekte Berechnung im Einzelfall komplex ist, empfehlen wir, die genaue Umlagehöhe für Ihr Objekt mit einem Steuerberater oder Fachanwalt für Mietrecht zu klären, bevor Sie die Modernisierung ankündigen.
Ablauf: Alleineigentümer vs. Eigentümergemeinschaft (WEG)
Sind Sie Alleineigentümer des Mehrfamilienhauses, entscheiden Sie über den Heizungstausch selbst. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist in der Regel ein Beschluss der Eigentümerversammlung erforderlich. Wir unterstützen Sie in beiden Fällen: von der technischen Planung über die Aufbereitung der Unterlagen für die Eigentümerversammlung bis zur kompletten Förderantragstellung.
Warum sich der Umstieg für Vermieter langfristig lohnt
Neben der Grundförderung sprechen weitere Argumente für den frühzeitigen Umstieg: Eine moderne, effiziente Heizung steigert den Wert und die Attraktivität der Immobilie, senkt die Betriebskosten für Ihre Mieter und stellt sicher, dass Ihr Gebäude die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auch langfristig erfüllt – ohne den Zeitdruck, der bei einem späteren, ungeplanten Heizungsausfall entsteht.
Fazit
Eine Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus ist technisch machbar und förderfähig – allerdings mit anderen Rahmenbedingungen als beim selbstgenutzten Einfamilienhaus. Eine individuelle Planung ist hier besonders wichtig.
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