Staatliche Förderung für Ihre Wärmepumpe
Bis zu 80% Zuschuss durch BAFA & KfW für selbstnutzende Eigentümer – wir übernehmen die komplette Antragstellung.
So setzt sich Ihre Förderung zusammen
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ermöglicht Ihnen eine individuelle Kombination aus mehreren Förderbausteinen.
Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus stehen ausschließlich selbstnutzenden Eigentümern offen. Vermieten Sie die Immobilie, erhalten Sie ausschließlich die 30% Grundförderung – unabhängig von Heizungsalter oder Einkommen.
Wir behalten für Sie den Überblick – von der Antragstellung bis zur Auszahlung.
Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt bei Antragstellung ab 01.08.2028 vollständig. Auch die förderfähigen Höchstkosten sinken ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €. Wer jetzt den Antrag stellt, sichert sich die aktuell höchsten Sätze.
Drei Beispielrechnungen
Je nach Ihrer persönlichen Situation variiert der Eigenanteil erheblich.
Grundförderung – gilt für alle, auch Vermieter
Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus (selbstnutzend, fossiler Heizungsaustausch)
Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus + max. Einkommensbonus (zvE bis 30.000 €, selbstnutzend)
Ergänzungskredit für noch mehr Förderung
Der KfW-Ergänzungskredit ermöglicht es Ihnen, die verbleibenden Kosten günstig zu finanzieren – zu attraktiven Konditionen.
- Bis zu 120.000 € Kredit pro Wohneinheit
- Kombinierbar mit BAFA-Zuschuss (Programm 458)
- Besonders günstige Zinsen bei Haushaltseinkommen bis 90.000 €
- Laufzeit bis zu 30 Jahre
Günstige Zinsen, lange Laufzeiten – wir beantragen den Kredit parallel zur BAFA-Förderung für Sie.
So sehen geförderte Anlagen in der Praxis aus
Jede dieser Anlagen wurde von uns geplant, installiert und über die BEG-Förderung bezuschusst.
Unser Förderservice
Sie kümmern sich um nichts – wir erledigen den gesamten Förderprozess von A bis Z.