Förderrechner Wärmepumpe
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Ihre Angaben
Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus gibt es nur für selbstnutzende Eigentümer.
Reduziert das für die Einkommensstufe angerechnete Einkommen um 10.000 €.
Werte gelten für Ein-/Zweifamilienhäuser (1. Wohneinheit). Für Mehrfamilienhäuser gelten gestaffelte Höchstbeträge – individuelle Beratung empfohlen.
Ihr Ergebnis
| Investitionskosten | 30.000 € |
| Ihr Fördersatz | 46 % |
| Geschätzter Zuschuss | – 12.880 € |
| Ihr Eigenanteil | 17.120 € |
Unverbindliche Schätzung auf Basis der Förderbedingungen 2026. Tatsächliche Förderung abhängig von Einzelfallprüfung.
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Ihre Förder-Bausteine
Fördersatz gedeckelt auf max. 80%. Förderfähige Kosten gedeckelt auf 28.000 € (1. Wohneinheit).
Wie funktioniert die Förderung?
Das Bundesförderungsprogramm BEG ermöglicht Zuschüsse von bis zu 80% der förderfähigen Kosten (Stand: KfW-458-Update 21.07.2026).
Grundförderung 30%
Jeder Eigentümer erhält automatisch 30% der förderfähigen Kosten – unabhängig von Selbstnutzung oder Vermietung. Förderfähige Kosten: max. 28.000 € (1. Wohneinheit).
Klimageschwindigkeitsbonus +16%
Für selbstnutzende Eigentümer, die eine fossile Heizungsanlage (Gas/Öl) austauschen, die älter als 20 Jahre ist. Vermieter erhalten diesen Bonus nicht.
Einkommensbonus bis 40%
Nur für selbstnutzende Eigentümer, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen: bis 30.000 € → 40%, bis 40.000 € → 30%, bis 50.000 € → 10%. Mit Kind unter 18 im Haushalt sinkt das angerechnete Einkommen um 10.000 €.
Maximaler Fördersatz gedeckelt auf 80% (30% + 16% + 40% = 86%, gekappt). Vermieter erhalten ausschließlich die 30% Grundförderung.
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